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Die Feuerwehr der Stadt Nideggen ist als öffentliche Einrichtung der Stadt für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie den Katastrophenschutz im gesamten Stadtgebiet verantwortlich. Das Einsatzgebiet umfasst neben der Kernstadt Nideggen auch die umliegenden Ortsteile mit ihren Wohngebieten, Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Flächen, Waldgebieten sowie touristischen Einrichtungen.

Besondere Herausforderungen ergeben sich aus der geografischen Lage im Bereich der Eifel und des Nationalparks, den weitläufigen Waldflächen, der Topografie sowie den zahlreichen Landes- und Kreisstraßen. Zusätzlich stellen der Tourismus, Freizeitaktivitäten sowie Wetterereignisse wie Starkregen, Sturm oder Waldbrandlagen besondere Anforderungen an die Feuerwehr.

Die Feuerwehr Stadt Nideggen übernimmt vielfältige Aufgaben zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Bevölkerung. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Bekämpfung von Schadenfeuern,
  • die technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen,
  • die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen,
  • Einsätze bei Unwettern, Hochwasser und Sturmschäden,
  • der Gefahrguteinsatz und ABC-Schutz,
  • die Unterstützung des Rettungsdienstes,
  • der vorbeugende Brandschutz,
  • Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung,
  • die Mitwirkung im Katastrophenschutz,
  • die Sicherstellung des Grundschutzes für die Bevölkerung.

Neben den klassischen Brandeinsätzen rückt die Feuerwehr heute zunehmend zu technischen Hilfeleistungen aus. Hierzu gehören beispielsweise Ölspuren, Verkehrsunfälle, Sturmschäden, Wasserschäden, Türöffnungen in Notfällen oder Einsätze mit gefährlichen Stoffen. Ebenso gehört die Unterstützung anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zum Aufgabenbereich.

Die Feuerwehr Stadt Nideggen besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr. Die ehrenamtlichen Angehörigen leisten einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und stehen rund um die Uhr für Einsätze zur Verfügung. Ergänzt wird die Einsatzbereitschaft durch eine moderne technische Ausstattung, Ausbildung auf Kreis- und Landesebene sowie regelmäßige Übungen.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz und die Einrichtung einer Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen ergeben sich insbesondere aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW). Dort ist geregelt, dass die Gemeinden leistungsfähige Feuerwehren entsprechend den örtlichen Verhältnissen zu unterhalten haben.

Gemäß § 3 BHKG sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Feuerwehr vorzuhalten sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu treffen und eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Hierzu haben sie in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren Brandschutzbedarfspläne zu erstellen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufsichtsbehörden überwachen damit, ob die Gemeinden ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Darüber hinaus regelt das BHKG die Mitwirkung der Feuerwehren im Katastrophenschutz, die Organisation von Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren sowie die Zuständigkeiten von Kreisen und Land Nordrhein-Westfalen.

Die Aufgaben der Feuerwehr lassen sich traditionell mit den vier Schlagworten beschreiben:

  • Retten
  • Löschen
  • Bergen
  • Schützen

Diese Grundsätze prägen die tägliche Arbeit der Feuerwehr und verdeutlichen den umfassenden Auftrag zum Schutz von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt.

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