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𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗲𝗵𝗿𝗹𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗻 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂̈𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗿𝗲𝗺𝗶𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗡𝗶𝗱𝗲𝗴𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗺 𝟭𝟲.𝟬𝟲.𝟮𝟬𝟮𝟲

Die in den Sitzungen der städtischen Gremien am 16.06.2026 gefassten Beschlüsse sind Ausdruck der kommunalpolitischen Entscheidungsfindung und bilden die Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Nideggen.

Vorab ist festzustellen, dass die grundsätzliche Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Nideggen bis zum Jahr 2027 nicht gefährdet ist und die Feuerwehr auch weiterhin in der Lage sein wird, ihre gesetzlichen Aufgaben zuverlässig wahrzunehmen.

Dennoch muss insbesondere bei Entscheidungen, die Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der Stadt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als Teil der kommunalen Infrastruktur haben, eine kritische Betrachtung zulässig sein.

Mit ihrer Freiwilligen Feuerwehr verfügt die Stadt Nideggen über die wirtschaftlichste Möglichkeit, die gesetzliche Pflichtaufgabe des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen. Die Feuerwehr stellt dabei mit aktuell 268 ehrenamtlich tätigen Angehörigen die größte Abteilung innerhalb der städtischen Organisation dar. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen ihre verantwortungsvolle Aufgabe freiwillig und unentgeltlich zum Schutz der Bevölkerung.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind eindeutig geregelt. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) bestimmt in § 3 Abs. 1:

„Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen.“

Die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ist somit keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung der Kommune und darf grundsätzlich nicht infrage gestellt werden. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den nun zurückgestellten Investitionen überwiegend um sicherheitsrelevante Maßnahmen handelt. Hierzu zählen insbesondere notwendige Baumaßnahmen an den ausnahmslos nicht mehr zeitgemäßen Feuerwehrgerätehäusern sowie der Ersatz veralteter Ausrüstung. Die festgestellten baulichen Mängel wurden durch externe Fachleute, unter anderem durch Sachverständige der Unfallkasse sowie Ingenieure aus dem Bereich Arbeitssicherheit, festgestellt und bewertet.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich nicht um freiwillige Verbesserungen, sondern um notwendige Anpassungen zur Einhaltung gesetzlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Anforderungen. Auf diese Vorgaben haben weder die Führung der Feuerwehr noch die Stadtverwaltung einen maßgeblichen Einfluss. Die entsprechenden Anforderungen ergeben sich aus übergeordneten Rechtsvorschriften, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften und sind zum Schutz der Einsatzkräfte zwingend zu berücksichtigen.

Die zentrale politische Fragestellung wird daher vielmehr sein: Wie viel Feuerwehr möchte und muss sich die Stadt Nideggen zukünftig leisten, um den gesetzlichen Anforderungen und der Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden?

Auch hierzu hat der Gesetzgeber den Kommunen in Nordrhein-Westfalen klare Vorgaben gemacht. § 3 Abs. 3 BHKG verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne sowie Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Der bisherige Brandschutzbedarfsplan wurde seit 2012 durch die Feuerwehr eigenständig und mit einem sehr moderaten Ansatz erstellt. Die Fortschreibung erfolgte dabei kostenneutral und orientierte sich stets an den tatsächlichen örtlichen Erfordernissen.

Der aktuell bis zum 31.12.2026 gültige Brandschutzbedarfsplan wurde im Jahr 2021 durch den Stadtrat beschlossen. Durch den aktuellen Ratsbeschluss wird die zukünftige Fortschreibung nun durch ein externes Ingenieurbüro für einen fünfstelligen Betrag durchgeführt.

Die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes durch einen externen, fachlich spezialisierten Dienstleister wird durch die Führung der Feuerwehr ausdrücklich begrüßt. Eine unabhängige Betrachtung kann neue Perspektiven eröffnen und zur objektiven Bewertung der zukünftigen Anforderungen beitragen.

Gleichzeitig besteht jedoch die Möglichkeit, dass die daraus resultierenden Feststellungen und Maßnahmen umfangreicher ausfallen könnten als die bisher sehr moderat entwickelten Planungen der Feuerwehr. Dies kann insbesondere Auswirkungen auf zukünftige Investitionen, Personalbedarf und die organisatorische Ausrichtung der Feuerwehr haben.

Entscheidend wird daher sein, dass die zukünftigen Entscheidungen weiterhin auf einer realistischen Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten beruhen und sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr langfristig gewährleistet bleiben.

 

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