Wann ist die Feuerwehr zuständig ?
Die Feuerwehren sind die Retter in der Not. Und das gilt nicht nur für die klassischen Aufgaben der Menschenrettung und Brandbekämpfung. Oftmals sind es auch Tiere die "gefangen" oder verletzt sind und Hilfe benötigen.
Die Frage ist : Muss sie das ?
Die Antwort lautet : Nicht immer !
Das Gesetz sagt : Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Eine Katze auf dem Baum kommt immer von alleine runter. Es soll selbstverständlich auch schon Katzen gegeben haben die sich beispielsweise in einer Astgabel verfangen haben, - kein Thema wir kümmern uns.
Die Kuh im Schwimmbad oder auf dem Dach, das Pferd im Schlamm oder der Dachs im Schacht, kein Problem. Wir kümmern uns darum.
Aber müssen die Ehrenamtlichen angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nachts um 01.32 gerufen werden um einen zugelaufenen Hund in das Tierheim zu bringen ? Kann der Tierfreund das nicht selber erledigen ?
Kann man das nicht am nächsten Morgen erledigen ?
Leider kommt das immer wieder vor.
Die Feuerwehr der Stadt Nideggen besteht nur aus ehrenamtlich tätigen. Sie ist eine Freiwillige Feuerwehr.
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr müssen auch ihrer Arbeit nachgehen. Sie verlassen bei Einsätzen ihre Arbeitstelle und Familien um zu Helfen. Das machen sie gerne.
Fundtiere und zugelaufene Tiere fahren Sie bitte wenn möglich selber zum Tierheim. Sie können sich auch z.B. an die Tierhilfe Jülich wenden.
In wirklichen Notfällen wenden Sie sich selbstverständlich an die Feuerwehr.