Brandsicherheitswachen – Sicherheit für Veranstaltungen in der Stadt Nideggen
Vorbeugender Brandschutz schützt Menschen und Sachwerte
Ob Schützenfest, Karnevalsveranstaltung, Konzert, Theateraufführung oder Martinszug – überall dort, wo sich viele Menschen versammeln oder eine erhöhte Brandgefahr besteht, können Brandsicherheitswachen erforderlich werden. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und dienen dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall unverzüglich handeln zu können.
Die Feuerwehr Nideggen übernimmt diese Aufgabe, um die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern sowie Veranstaltern zu gewährleisten.
Was ist eine Brandsicherheitswache?
Eine Brandsicherheitswache besteht aus Feuerwehrangehörigen, die während einer Veranstaltung, in der regel mit einem Feuerwehrfahrzeug, anwesend sind. Ihre Aufgaben sind unter anderem:
- Überwachung der Veranstaltungsstätte hinsichtlich möglicher Brandgefahren
- Kontrolle der Rettungs- und Fluchtwege
- Sicherstellung der Erreichbarkeit von Feuerwehrzufahrten
- Frühzeitiges Erkennen von Gefahrenlagen
- Sofortige Einleitung erster Maßnahmen im Brandfall
- Alarmierung weiterer Einsatzkräfte und Unterstützung der Evakuierung
Durch ihre Anwesenheit kann im Ernstfall wertvolle Zeit gewonnen und die Sicherheit der Besucher deutlich erhöht werden.
Gesetzliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen
Die rechtliche Grundlage für Brandsicherheitswachen bildet § 27 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW). Danach gilt:
- Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder einer großen Anzahl gefährdeter Personen sind der zuständigen Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen.
- Die Gemeinde entscheidet im Einzelfall, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist.
- Sie kann hierzu entsprechende Auflagen erteilen.
- Ist der Veranstalter in der Lage, eine geeignete Brandsicherheitswache zu stellen (beispielsweise Sicherheitsdienst), kann ihm diese Aufgabe übertragen werden. Andernfalls stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.
- Angehörige der Brandsicherheitswache sind berechtigt, notwendige Anordnungen zu treffen, um Brände zu verhindern, Rettungswege freizuhalten und die Brandbekämpfung sicherzustellen.
Darüber hinaus können sich Anforderungen an Brandsicherheitswachen aus der Sonderbauverordnung Nordrhein-Westfalen (SBauVO) ergeben. Insbesondere bei Versammlungsstätten, Theatern oder vergleichbaren Sonderbauten können baurechtliche Vorgaben bestehen, die unabhängig von den Regelungen des BHKG einzuhalten sind.
Wann ist eine Brandsicherheitswache erforderlich?
Ob eine Brandsicherheitswache notwendig ist, entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Gemeinde nach Bewertung der jeweiligen Veranstaltung.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- Art und Größe der Veranstaltung
- Anzahl der erwarteten Besucher
- Nutzung von offenem Feuer oder Pyrotechnik
- Besondere Brandlasten oder technische Einrichtungen
- Bauliche Gegebenheiten der Veranstaltungsstätte
- Möglichkeiten der Selbstrettung und Evakuierung
Jede Veranstaltung wird individuell beurteilt – eine pauschale Verpflichtung gibt es nicht.
Kosten
Die Kosten für eine angeordnete Brandsicherheitswache werden grundsätzlich dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung der Stadt Nideggen.
Sicherheit hat oberste Priorität
Brandsicherheitswachen dienen nicht der Kontrolle einer Veranstaltung, sondern ausschließlich dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Durch ihre Präsenz können Gefahren frühzeitig erkannt und im Notfall unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Feuerwehr Nideggen steht Veranstaltern bereits im Vorfeld beratend zur Seite. Eine frühzeitige Abstimmung erleichtert die Planung und trägt dazu bei, Veranstaltungen sicher und reibungslos durchführen zu können.
Sie planen eine Veranstaltung?
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Stadtverwaltung Nideggen auf. Gemeinsam können die erforderlichen Maßnahmen abgestimmt und die Sicherheit Ihrer Veranstaltung gewährleistet werden.





